BSW-Fraktion Brandenburg

PM: „Wir brauchen echte Reformen und Bürgernähe statt bloßer Formelkompromisse“

Potsdam, 09.09.2026 – Zur heutigen Anhörung im Hauptausschuss des Landtags Brandenburg über die Änderung des rbb-Staatsvertrags erklärt der Vorsitzende der BSW-Fraktion, Niels-Olaf Lüders:

„Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierungen ist eine vertane Chance Regulierungslücken zu schließen und wirksame Maßnahmen im rbb-Staatsvertrag zu verankern, die die tiefsitzende Struktur- und Vertrauenskrise des rbb endlich anpacken. Stattdessen wird lediglich an Symptomen herumgedoktert und die vorgesehenen Änderungen erschöpfen sich überwiegend in einer rein formalen Anpassung an den Medienstaatsvertrag. Das ist viel zu wenig. Nach den Affären um Selbstbedienung und mangelnde journalistische Sorgfalt sowie drastischen Stellenstreichungen beim sendenden Personal braucht der Sender einen echten Neuanfang statt politischer Kosmetik.

Gemeinsam mit unserer Sachverständigen Annekatrin Mücke haben wir heute in der Anhörung eine spürbare Verschärfung der Transparenz- und Compliance-Regeln, echte Gremienreformen und einen Bürgerdialog gefordert, der den Beitragszahlern wirksame Mitgestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Leider – wenn auch nicht unerwartet – weigerten sich die Regierungsfraktionen, den Vertrag noch einmal aufzuschnüren. Wir werden weiter den Finger in diese Wunden legen und die Landesregierung mit den Reformversäumnissen konfrontieren. Denn wenn der rbb zu einem öffentlich-rechtlichen Sender werden soll, der seinen Programmauftrag voll erfüllt und das gesamte Meinungsspektrum ausgewogen abbildet, anstatt Haltungsjournalismus zu betreiben, dann bedarf es noch viel tiefgreifenderer Reformen.“

 

 

Hintergrund

Der Hauptausschuss des Landtags Brandenburg führte in seiner Sitzung am 9. September 2026 ein Fachgespräch zur Änderung des rbb-Staatsvertrags durch. Durch das Gesetz soll der gemeinsame Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg an den im vergangenen Jahr ratifizierten novellierten Medienstaatsvertrag angepasst werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierungen umfasst insgesamt 26 Änderungen, die meist „technischer Natur“ sind, zu denen aber auch eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist für Programmbeschwerden von einem auf zwei Monate gehört, was die ohnehin schwachen Kontrollmöglichkeiten der Beitragszahler weiter untergräbt. Der Staatsvertrag war bereits Ende 2023 infolge der Schlesinger-Affäre von 2022 mit verschärften Transparenzregeln reformiert worden; allerdings zeigten die letzten Jahre und u.a. die „Causa Gelbhaar“, dass weiterhin große Regulierungslücken bestehen.  An der Anhörung nahmen unter anderem rbb-Intendantin Ulrike Demmer sowie auf BSW-Vorschlag die Journalistin und ehemalige rbb-Mitarbeiterin Annekatrin Mücke als Sachverständige teil.

Pressemitteilung von BSW-Fraktion, 09.09.2026
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