BSW-Fraktion Brandenburg
PM: „Was nicht passt, wird passend gemacht“
Potsdam, 05.03.2026 – Am heutigen Donnerstag, dem 05.03., fand im Hauptausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski zur Änderung des Fraktionsgesetzes statt. Hierzu sowie zur politischen Einschätzung äußert sich der BSW-Fraktionsvorsitzende Niels Olaf Lüders, der an der Anhörung teilgenommen hatte:
„Wenn SPD und Co erst vor wenigen Wochen bemerkten, dass das Fraktionsgesetz nicht verfassungskonform ist, zeigt dies zweierlei: Die SPD, damals in einer Koalition mit der Linken, hat vor einigen Jahren das Fraktionsgesetz in verfassungswidriger Weise geändert – mit Zustimmung der CDU. Und dieser Zustand soll erst jetzt wieder geheilt werden, weil der Gesetzentwurf des Abgeordneten von Ossowski der künftigen SPD-CDU-Koalition gerade machttaktisch in den Kram passt. In der letzten Legislaturperiode wurde aus der Fraktion der Freien Wähler eine Gruppe. Alle im Landtag haben sich damals in diesem Zusammenhang das Fraktionsgesetz angesehen. Dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist, haben damals alle einfach übersehen? Das stinkt zum Himmel. Es ist eindeutig: Eine ehemalige „Lex AFD“ soll in eine „Lex Wir für Brandenburg“ umgewandelt werden.
Dass gerade die Brandenburger Fraktionen, die in Sonntagsreden den Wert der Demokratie beschwören, nach dem Motto „Was nicht passt, wird passend gemacht“ verfahren, schadet der Demokratie. Hier geht es nicht um die Sache, sondern darum, Abgeordneten, die bereits öffentlich bekannt haben, das Reserverad einer vom Bürger nicht gewählten Regierung sein zu wollen, mit parlamentarischen und finanziellen Privilegien zu belohnen.
Wenn die Abgeordneten des Landtages die Beurteilung der Sachverständigen im Ausschuss ernst nehmen, müssten sie der Truppe „Wir für Brandenburg“ die Anerkennung verweigern, da sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt. In der in den nächsten Wochen anstehenden Abstimmung zur Gruppenanerkennung werden wir sehen, ob SPD und CDU sich rechtskonform verhalten oder weiter nach dem Motto „legal, illegal, scheißegal“ ihre Mehrheit sichern – am Willen der Wähler vorbei und zum Schaden der Demokratie.“
Hintergrund:
Die Sachverständigen bewerteten im Ausschuss den Gesetzentwurf rein juristisch, ohne Stellung zu dem politischen Anlass der Gesetzesänderung zu beziehen. Sie wiesen darauf hin, dass für eine Anerkennung von Einzelabgeordneten als Gruppe Mindestvoraussetzungen der politischen Homogenität und Zielgerichtetheit – etwa ein gemeinsames politisches Programm, ein Grundkonsens zur politischen Ausrichtung und zur Positionierung in zentralen Fragen – erfüllt sein müssen. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf diese Anforderung nicht benennt, sind diese aus der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes ableitbar und bindend.