BSW-Fraktion Brandenburg
PM: „Steuergeld darf nicht zu Lohndumping führen“
Potsdam, 19.03.2026 – In der Landtagsdebatte zum Antrag der BSW-Fraktion „Bundestariftreuegesetz nachbessern – Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern“ erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Andreas Kutsche:
„Wer mit Steuergeld arbeitet, darf seine Beschäftigten nicht zu Dumpinglöhnen beschäftigen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bleibt deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Es gilt nur für Bau- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro. Lieferaufträge sind vollständig ausgenommen. Besonders problematisch ist außerdem die Ausnahme für Beschaffungen der Bundeswehr bis Ende des Jahres 2032. Gerade dort, wo Milliarden an öffentlichen Mitteln ausgegeben werden, sollen Arbeitsstandards plötzlich nicht mehr gelten. Das ist das Gegenteil von Tariftreue. Ein Gesetz gegen Lohndumping, das ein Drittel der Aufträge gar nicht erfasst, wird sein Ziel kaum erreichen. Deshalb braucht dieses Gesetz Nachbesserungen. Lieferaufträge müssen in den Geltungsbereich einbezogen werden. Die Ausnahmen für Beschaffungen der Bundeswehr müssen gestrichen werden. Die Schwellenwerte müssen abgesenkt werden. Kontrollen müssen verbindlich ausgestaltet werden.“