BSW-Fraktion Brandenburg

PM: „Patientensicherheit muss immer Vorrang vor Konzentrationspolitik haben“

Potsdam, 02.09.2026 – Nach dem Tod eines Patienten infolge eines mutmaßlichen gefäßchirurgischen Notfalls im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann (EvB) fordert die BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg eine lückenlose Aufklärung der Versorgungslage durch die Landesregierung. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Andreas Kutsche:

„Der tragische Todesfall im Bergmann-Klinikum offenbart schonungslos, was seit Wochen absehbar war: Die Zusagen der Landesregierung und die reale Versorgungssituation klaffen meilenweit auseinander. Noch vor vier Wochen hat Gesundheitsminister Wilke im Ausschuss versichert, dass für Notfälle drei Gefäßchirurgen am EvB vor Ort bleiben. Heute müssen wir erfahren, dass diese Notfallvorhaltung offenbar überhaupt nicht existiert.

Dass selbst das Fachreferat des Ministeriums nicht einmal weiß, wie viele Gefäßchirurgen vor Ort tatsächlich im Dienst sind, ist ein unhaltbarer Zustand. Das ist keine Versorgungssicherheit, das ist blindes Steuern.

Wer im Landtag Zusagen macht, die kurz darauf in sich zusammenfallen, muss sich erklären: Wer hat diese Garantien gegeben, wer wusste vom tatsächlichen Ausfall und warum lagen der Landesregierung keine verlässlichen Daten vor? Wir fordern von Gesundheitsminister Wilke eine sofortige und transparente Klarstellung der Notfallversorgung in Potsdam. Wir lassen die Regierung nicht damit davonkommen: Die Patientensicherheit muss immer Vorrang vor Konzentrationspolitik haben!“ 

Hintergrund

Zum 1. August 2026 wurde die stationäre Gefäßchirurgie vom städtischen Klinikum Ernst von Bergmann (EvB) in das St. Josefs-Krankenhaus verlagert. In der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 24. Juli 2026 hatte Gesundheitsminister Wilke erklärt, am EvB blieben drei Gefäßchirurgen für Notfälle erhalten, während planbare Eingriffe im St. Josefs konzentriert würden. Nach Medienberichten liegt der gefäßmedizinische Notdienst seit dem 1. August 2026 jedoch ausschließlich beim St. Josefs-Krankenhaus; Nachfragen des Ministeriums zum tatsächlichen Personaleinsatz am EvB vom 26. und 28. August 2026 blieben unbeantwortet.

Der Aufsichtsrat des EvB beschloss am 28. August 2026 den Einsatz einer externen Kanzlei mit medizinischen Experten, um die Auswirkungen der Verlagerung auf Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Patientensicherheit zu bewerten und einen möglichen Zusammenhang mit dem Todesfall aufzuklären.

Pressemitteilung von BSW-Fraktion Brandenburg, 02.09.2026
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