BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – „Mutigere Reformen sind dringend notwendig“
Heute fand im Hauptausschuss des Landtags Brandenburg eine Anhörung mehrerer Sachverständiger zu den Medienänderungsstaatsverträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) statt.
Die BSW-Fraktion nominierte als Sachverständigen den langjährigen Journalisten von ARD und ZDF, Tilo Bernhardt, der in seinen Ausführungen betonte:
„Der Vertrauensverlust in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist enorm. Der ÖRR trägt in den letzten Jahren leider verstärkt zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Er muss eine viel größere Meinungsvielfalt abbilden. Die gesendeten Inhalte und die Objektivität sind die größte Baustelle. Sie genügen journalistischen Ansprüchen und dem Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei weitem nicht. Journalisten müssen es hinbekommen, ihre eigene politische Meinung und den sogenannten Haltungs-Journalismus abzulegen. Sie müssen so neutral berichten, dass nicht erkennbar ist, welche politische Auffassung sie selbst vertreten. Außer in Kommentaren. Die Staats- und Politiknähe in Aufsichtsgremien sind ein massives Problem. Aufsichtsgremien, in die die Mitglieder beispielsweise gelost werden und mit Medienexperten besetzte Gremien, wären eine bessere, weil tendenziell bürgernähere Lösung.“
Der medienpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Falk Peschel, ergänzt:
„Ein funktionierender, guter öffentlich-rechtlicher Rundfunk wäre wichtig für die Demokratie. Diese Rolle erfüllt er jedoch immer weniger. Wenn öffentlich-rechtliche Sender nur auf dem Klageweg dazu zu bewegen sind, in Wahlsendungen alle relevanten Parteien einzuladen oder manche Sendungen regelmäßig durch Gefälligkeitsinterviews mit Politikern auffallen, ist dies mit dem Programmauftrag kaum vereinbar. Vorwürfe, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mitunter als Regierungsfunk auftritt, sind leider nicht unbegründet. Die Drehtüren zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Politik müssen deswegen durch Karenzzeiten mindestens zeitweise geschlossen werden. Die Medienänderungsstaatsverträge wagen nun ein paar winzige Trippelschritte in die richtige Richtung. Ausreichen wird dies vermutlich nicht, um das massiv verloren gegangene Vertrauen zurückzugewinnen. Neben der viel besseren Erfüllung des Programmauftrages sind weitere, mutigere Reformen etwa zur Transparenz, Nebeneinkünften von Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie der Gehaltsstruktur dringend geboten.“
Potsdam, den 17.09.2025
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