BSW-Fraktion Brandenburg

PM: „Mit juristischen Mitteln bekämpft man keine politischen Gegner“

Potsdam, 19.03.2026 – In der Debatte zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders:

„Der ehemalige Verfassungsschutz-Chef hier in Brandenburg, Jörg Müller, sprach kürzlich in einem Interview davon, dass man Dinge von ihrem Ende her denken müsse. […] Die Sache vom Ende her denken, heißt, dass eine möglicherweise politisch motivierte Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ ziemlich nach hinten losgehen kann. Man sollte es tunlichst unterlassen, mit möglicherweise juristisch dünnen Mitteln, der politischen Konkurrenz Steine in den Weg zu legen. Darunter leidet am Ende ganz sicher die Demokratie. Wer nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln immer noch von Verboten faselt, dem geht es wohl eher darum, eine ihm unliebsame Meinung zu verbannen, als eine reale Gefahr für unser Land zu untersagen. Die AfD ist unser politischer Konkurrent. Und mit politischen Konkurrenten suchen wir die sachliche Auseinandersetzung. Die AfD steht wie die meisten anderen Parteien für die hunderte Milliarden schwere Aufrüstung. Sie steht – ähnlich der CDU oder FDP – nicht unbedingt an der Seite der Beschäftigten und deren Kampf für gute Löhne. Sie will Milliardäre und Großkonzerne nicht höher besteuern. Gerade diese Woche hat es die AfD ausdrücklich abgelehnt, die Mineralölkonzerne, die sich gerade eine goldene Nase verdienen, mit einer Übergewinnsteuer zu belegen. Und selbstverständlich gibt es auch nicht wenige Äußerungen aus den Reihen der AfD, die mindestens Anlass geben, mit ihnen eine ernsthafte Debatte über das Thema der unverhandelbaren Menschenwürde oder der Einordnung der Verbrechen der Nazi-Diktatur zu führen.“

Abschließend erklärte Lüders: „Dennoch zielt der Antrag der AfD in die falsche Richtung. Die rechtliche Einordnung des Verfassungsschutzes mag nicht tragfähig und damit falsch sein, wofür einiges spricht. Die AfD sollte meiner Meinung nach aber sogar selbst ein Interesse daran haben, dass dies von berufenen Juristen und nicht durch eine parlamentarische Initiative geklärt wird.

Das gebietet auch der Grundsatz der Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip. Will man parlamentarischen Mehrheiten statt der Judikative die Klärung von Rechtsfragen zuschieben, dann mag das in dem einem Fall mal recht angenehm sein. Es würde sich aber mit Sicherheit früher oder später in einem unangenehmen Fall heftig rächen.“

Pressemitteilung von BSW-Fraktion, 19.03.2026
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