BSW-Fraktion Brandenburg

PM: „Koalition biegt Fraktionsgesetz zurecht“

Potsdam, 15.04.2026 – Im heutigen Hauptausschuss des Landtages Brandenburg wurde erneut das Fraktionsgesetz behandelt. Die BSW-Fraktion hatte dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde. BSW-Fraktionsvorsitzender Niels-Olaf Lüders erklärt dazu:

„Wer heute das Fraktionsgesetz mitten in der laufenden Wahlperiode umbaut, hebelt das Prinzip fairer Spielregeln aus. Fraktionen sind keine technischen Zweckgemeinschaften zur Maximierung von Geld und Redezeit, sondern politische Bündnisse mit klarer Grundhaltung. Genau das wollten wir mit unserem Antrag rechtssicher festschreiben – und zwar für alle, unabhängig von der aktuellen Mehrheitsarithmetik. Wenn eine Koalition sich ein Fraktionsgesetz nach Tagesinteresse und parteipolitischer Opportunität zuschneidet, beschädigt sie das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Parlamentsrechts. Es wäre ein Gebot politischer Glaubwürdigkeit, solche grundsätzlichen Regeln immer erst zum Beginn einer neuen Wahlperiode in Kraft treten zu lassen – so wie es zum Beispiel der Landtag Baden-Württemberg auf Empfehlung von Verfassungsjuristen bereits praktizierten. Wer das ablehnt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Regelwerk gegen unliebsame politische Kräfte zu instrumentalisieren.

Dass ausgerechnet die SPD, Urheberin des bestehenden Fraktionsgesetzes, nun dessen verfassungswidrige Rechtslage eilig beheben will, folgt dem Motto ‚Haltet den Dieb‘. Jahrelang blieb der Mangel unbeachtet – erst jetzt, wo es politisch passt, wird er entdeckt. Die behauptete Eilbedürftigkeit soll das kaschieren und beruht auf Spekulation. Nach einer Klage könnte das Landesverfassungsgericht entweder sofortiges Handeln verlangen oder, was wahrscheinlicher ist, den Landtag auffordern, bis zur nächsten Legislaturperiode ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen.“

Pressemitteilung von BSW-Fraktion, 15.04.2026
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