BSW-Fraktion Brandenburg

PM: Jahresabschlüsse der Kommunen erleichtern – Fristenregelung soll letztmalig verlängert werden!

Die Koalition aus BSW und SPD hat für das kommende Plenum einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung in den Landtag eingebracht. Hierzu erklärt Niels-Olaf Lüders, Fraktionsvorsitzender der BSW-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Inneres und Kommunales:


„Unsere Kommunen spielen eine wichtige Rolle bei der Daseinsvorsorge. Politik wird auf kommunaler Ebene für die Bürgerinnen und Bürger greifbar. Deswegen liegt uns die Unterstützung und das Funktionieren der Kommunen sehr am Herzen.

Wir hoffen uns, dass es alle brandenburgischen Kommunen mit der erneuten Fristverlängerung schaffen werden, ihre fehlenden Jahresabschlüsse aufzuarbeiten. Gleichzeitig sind wir im Gesetzgebungsverfahren offen für Vorschläge aus der kommunalen Ebene, wie die Kommunen ihre Jahresabschlüsse einfacher, unbürokratischer, aber rechtskonform, aufstellen können. Unser Ziel ist, den Aufwand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für die Kommunen zu reduzieren.“


Zum Hintergrund:

Die Einführung der Doppik war in Brandenburg von vielen Vorbehalten und Unsicherheiten geprägt. Dadurch sind viele Gemeinden bei der Erstellung der Jahresabschlüsse frühzeitig in erhebliche Rückstände geraten. In den vergangenen Jahren hat es verschiedene Initiativen im Landtag gegeben, die Situation für die Gemeinden zu verbessern. Das war auch teilweise recht erfolgreich. Trotzdem zeigt sich, dass es noch nicht allen Gemeinden gelingt, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig zu erstellen oder einzelne Rechnungsprüfungsämter es nicht schaffen, die Prüfungen rechtzeitig abzuschließen.

Die Folge wäre, dass diese betroffenen Kommunen nach § 69 Absatz 6 der Kommunalverfassung in eine vorläufige Haushaltsführung fallen würden. Das will die BSW-Fraktion vermeiden. Deshalb soll das zweite Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse erweitert werden, so dass auch die Jahresabschlüsse bis 2023 und 2024 vereinfacht aufgestellt werden können.

Gleichzeitig soll die Regelung in § 69 Absatz 6 noch einmal und letztmalig bis zum Haushaltsjahr 2028 verlängert werden.

Pressemitteilung von BSW-Fraktion Brandenburg, 16.09.2025
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