BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Ja zur Corona-Aufarbeitung, Ja zum Schutz der Grundrechte
Brandenburg hat heute im Bundesrat gemeinsam mit Thüringen dem Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO die Zustimmung verweigert.
Hierzu erklärt Andreas Kutsche, Mitglied der Enquete-Kommission zur Corona-Aufarbeitung im Landtag Brandenburg für die BSW-Fraktion:
„Das heute im Bundesrat final beschlossene Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO birgt die Gefahr von umfassenden Grundrechtseinschränkungen in sich. In Artikel 2 des Gesetzes der Bundesregierung heißt es: ‚Durch dieses Gesetz […] werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt´. Mit seiner heutigen Zustimmung hat der Bundesrat der Bundesregierung umfassende Handlungsspielräume verschafft. Damit werden Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ebenso möglich wie potenzielle Impfpflichten und andere Zwangsmaßnahmen im Falle einer neuen – realen oder behaupteten – pandemischen Notlage.“
Kutsche führt weiter aus:
„Deshalb bin ich stolz darauf, dass Brandenburg auf Initiative der BSW-Fraktion das einzige Bundesland war, das Bedenken gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO im Voraus gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium angemeldet und eine stärkere Einbindung der Bundeländer sowie die Aufarbeitung der Corona-Pandemie auf Bundesebene gefordert hat. Als diese Bedenken nicht berücksichtigt wurden, hat unsere Landesregierung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates gegen das entsprechende Gesetz, welches die IGV-Änderungen in nationales Recht überführen soll, gestimmt. Auch im Plenum haben wir daraufhin gemeinsam mit Thüringen diesem Gesetz die Zustimmung verweigert. Heute stand das Gesetz nun final im Bundesrat zur Abstimmung – und auch diesmal stimmten Brandenburg und Thüringen konsequent nicht zu. Die Verweigerung der Zustimmung ist für uns zugleich ein Ja zur Corona-Aufarbeitung und ein Ja zum Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Wir sehen: das BSW wirkt und bleibt auch bei Gegenwind standhaft im Einsatz für Grund- und Bürgerrechte.“