BSW-Fraktion Brandenburg

PM: Gewalthilfeausführungsgesetz – Ein Rechtsanspruch allein schafft noch keinen Schutz, Landesregierung muss einen verbindlichen Finanzierungspfad vorlegen

Potsdam, 16.09.2026 – Zur heutigen Beratung des Brandenburgischen Gewalthilfeausführungsgesetzes und des Staatsvertrags zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Landtag Brandenburg erklärt Andreas Kutsche, Sprecher für Soziales der BSW-Fraktion:

„Dass Frauen und deren Kinder einen verlässlichen Anspruch auf Schutz und Beratung bekommen, ist absolut richtig. Aber ein Rechtsanspruch ist nur so viel wert wie die Strukturen, die dahinterstehen. Die Landesregierung stellt 9 Millionen Euro jährlich in Aussicht und spricht von einer Verdoppelung der Landesmittel. Dabei ist die finanzielle Beteiligung des Bundes bereits berücksichtigt und das Land übernimmt bisherige kommunale Finanzierungsanteile. Deshalb muss die Landesregierung offenlegen: Was genau wird hier eigentlich verdoppelt und wie viel zusätzliches Landesgeld fließt tatsächlich in den Gewaltschutz?

Zugleich rechnet die Landesregierung ab 2030 mit rund 20,6 Millionen Euro jährlich für ein bedarfsgerecht ausgebautes Hilfesystem. Investitionen in zusätzliche Schutzplätze und den Ausbau der Einrichtungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Wir brauchen deshalb einen verbindlichen Finanzierungspfad bis 2032 und darüber hinaus.

Auch das Thema Fußfessel zeigt: Ein Gesetz allein schafft noch keinen Schutz. Entscheidend ist, dass die gesamte Schutzkette funktioniert. Von der Risikoeinschätzung über Polizei und Justiz bis zum tatsächlichen Schutzplatz.


Eine Frau, die mit ihren Kindern Schutz sucht, interessiert nicht, aus welchem Haushaltstitel das Geld kommt. Entscheidend ist, dass ein sicherer Platz da ist, wenn sie ihn braucht. Aus einem richtigen Rechtsanspruch darf deshalb keine finanzielle Mogelpackung werden.“

 

 

Hintergrund

Das Brandenburgische Gewalthilfeausführungsgesetz regelt die Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes im Land. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung soll ab 2032 gelten. Die Landesregierung rechnet ab 2030 mit laufenden Kosten von rund 20,6 Millionen Euro jährlich. Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes über die Umsatzsteuerverteilung ist zunächst bis 2036 vorgesehen.

Pressemitteilung von BSW-Fraktion, 16.09.2026
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