BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Fachanhörung zum Gesetz zur „Stärkung des Brandenburgischen Hochschulsystems“ bestärkt Kritik der BSW-Fraktion
Potsdam, den 13.05.2026 – Im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Landtag Brandenburg fand heute eine Fachanhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems statt. Die Mehrheit der eingeladenen Expertinnen und Experten kritisierte den Gesetzentwurf der Landesregierung. Jenny Meyer, hochschulpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, kommentiert:
„Die heutige Anhörung machte die Gefahren des vorliegenden Gesetzentwurfs mehr als deutlich. Damit bestärkt eine Mehrheit der Expertinnen und Experten die Kritik unserer Fraktion insbesondere an der Schleifung der Hochschuldemokratie hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte bei Berufungen von Professorinnen und Professoren, aber auch im Hinblick auf die geplante Schaffung zahlreicher Sonderregelungen für privat finanzierte Fakultäten. Wir werden weiterhin auf Nachbesserungen drängen und den Entwurf in seiner jetzigen Form ablehnen.“
Meyer weiter: „Insbesondere die von unserer Fraktion eingeladene Expertin der GEW, Susanne Gnädig, kritisierte den Regierungsentwurf scharf. Am Beispiel der bereits jetzt vorhandenen Abkopplung der von Hasso Plattner mitfinanzierten Digital Engineering Fakultät von der Uni Potsdam warnte sie davor, weitreichende Sonderrechte für private Investoren z.B. bei Berufungsverfahren in Gesetzesform zu gießen und damit das öffentliche Hochschulwesen noch stärker von privaten Wirtschaftsinteressen abhängig zu machen.“
„Aber auch die von der SPD-Fraktion eingeladene Frau Si Yaki A Jung von der Brandenburgischen Studierendenvertretung sowie die von der CDU-Fraktion nominierten Vertreterinnen der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an brandenburgischen Hochschulen, Frau Katja Kraft und Frau Sandra Cartes, übten deutliche Kritik insbesondere an der Einschränkung der Mitbestimmung von Hochschulgremien bei Berufungsverfahren. Das zeigt, wie schlecht und demokratiefeindlich der Gesetzentwurf der Landesregierung tatsächlich ist“, ergänzt Meyer abschließend.