BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Es gab offensichtliches Fehlverhalten
Potsdam, den 04.09.2026 – Die Enquete-Kommission 8/1 des Brandenburger Landtages hat heute mit Vertreterinnen und Vertretern wissenschaftlicher Fachgesellschaften über den Infektionsschutz im Spannungsfeld von Wissenschaft, Gesellschaft und Politik beraten. Im Mittelpunkt standen die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen, die damalige Datenlage und die Lehren für zukünftige Pandemien. Für Christian Dorst, Mitglied der Enquete-Kommission für die BSW-Fraktion, bestätigen die vorgelegten Stellungnahmen einen erheblichen Aufarbeitungsbedarf:
„Die entscheidende Frage lautet nicht pauschal: Haben die Maßnahmen gewirkt? Wir müssen für jede einzelne Maßnahme fragen: Wie belastbar war die Evidenz? Wie groß war der tatsächliche Nutzen? Welche Schäden und Nebenfolgen entstanden? Und wurde regelmäßig überprüft, ob der Eingriff noch erforderlich und verhältnismäßig war?“
Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin stellt fest, dass belastbare epidemiologische Daten aus Deutschland zu verschiedenen Fragestellungen häufig nicht, nicht zeitnah oder nicht in ausreichender Qualität verfügbar waren. Die Deutsche Gesellschaft für Public Health verweist ebenfalls auf lückenhafte und verzögerte Wirksamkeitsevidenz sowie wenige belastbare Daten zu Sekundärfolgen etwa für Bildung, psychische Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Die Wirkung einzelner Maßnahmen innerhalb von Maßnahmenbündeln sei zudem kaum isolierbar gewesen.
Dorst sieht darin eine der zentralen Lehren:
„In einer akuten Krisensituation müssen Entscheidungen auch unter Unsicherheit getroffen werden. Aber Unsicherheit darf kein Dauerzustand werden. Wer tief in Grundrechte eingreift, muss von Anfang an dafür sorgen, dass Nutzen und Schäden systematisch untersucht werden. Maßnahmen brauchen klare Ziele, eine fortlaufende Evaluation und Kriterien dafür, wann sie verändert oder beendet werden.“
Genau darauf zielen auch die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Public Health: Die Bewertbarkeit einer Maßnahme müsse bereits bei ihrer Einführung angelegt, Evaluation von Beginn an mitgedacht und Entscheidungen müssten befristet sowie überprüfbar gestaltet werden.
Eine weitere Lehre betrifft aus Sicht Dorsts die wissenschaftliche Politikberatung. Die Mehrheit der Anwesenden fordert eine unabhängige und transparente Beratung, eine breite Beteiligung unterschiedlicher Fachrichtungen sowie die offene Kommunikation kontroverser Positionen und wissenschaftlicher Unsicherheiten. Zugleich müsse klar zwischen wissenschaftlicher Beratung und politischer Entscheidung unterschieden werden:
„Wissenschaftlicher Dissens ist kein Störfaktor. Er muss sichtbar sein und offen ausgetragen werden. Wissenschaft muss sagen, was wir wissen, was wir nicht wissen und wie sicher dieses Wissen ist. Die Abwägung von Grundrechten, gesundheitlichem Nutzen und gesellschaftlichen Folgen bleibt aber Aufgabe und Verantwortung der Politik.“
Dorst abschließend:
„Aufarbeitung ist keine Abrechnung und keine nachträgliche Rechthaberei. Sie bedeutet, Datenlücken, Fehlentscheidungen und strukturelle Defizite offen zu benennen und daraus konkrete Konsequenzen für die nächste Krise zu ziehen. Nur eine ehrliche Aufarbeitung kann dazu beitragen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Aber das, was nach der heutigen Sitzung bleibt, ist, dass es offensichtliches Fehlverhalten gab.“