BSW-Fraktion Brandenburg

PM: „Es erinnert an Majestätsbeleidigung in vordemokratischen Zeiten.“

In der heutigen Debatte zum Antrag der AfD-Fraktion § 188 StGB abschaffen – keine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung“ führte der BSW-Abgeordnete Reinhard Simon die Position der BSW-Fraktion zum Strafbestand der Politikerbeleidigung aus:

„Es erinnert an Majestätsbeleidigung in vordemokratischen Zeiten.“ Simon weiter: „Es wurden bereits Menschen wegen Memes von der Polizei zu Hause besucht – Hausdurchsuchung inklusive – oder gar vor Gericht verurteilt. Das halten wir vom BSW für falsch.“

Für Politiker bedarf es aus Sicht der BSW-Fraktion keiner Sonderbehandlung. Simon sagte dazu: „Die im Strafgesetzbuch (§§ 185 – 187) festgeschriebenen Regelungen gelten für alle Bürger und sie schützen alle Bürger – auch Politiker. Insofern ist eine privilegierte Politiker-Behandlung im Strafrecht überflüssig und falsch.“

Abschließend stellte der Abgeordnete Simon fest: „Die Streichung eines Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch ist natürlich eine bundespolitische Angelegenheit, die nicht in Brandenburg entschieden wird.“

Pressemitteilung von BSW-Fraktion Brandenburg, 21.05.2025
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