BSW-Fraktion Brandenburg
PM: „Entscheidungen über Fraktionen dürfen nicht nach Gutdünken getroffen werden“
Potsdam, 22.04.2026 – Zur geplanten Änderung des Fraktionsgesetzes im Landtag Brandenburg erklärt der Vorsitzende der BSW-Fraktion, Niels-Olaf Lüders:
„Wir beantragen im Sinne des Bestimmtheitsgebots, dass die Erfüllung des Grundsatzes der politischen Homogenität ausdrücklich ergänzend in den Gesetzestext aufgenommen wird. Die Abgeordneten des Landtags, die nach dem geänderten Fraktionsgesetz über die Zulassung von Fraktionen und Gruppen entscheiden, sollten doch zumindest wissen, dass ihre Entscheidung an verfassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft ist und nicht einfach nach Gutdünken getroffen werden kann.“
Lüders weiter: „Gesetze zur Gestaltung der parlamentarischen Arbeit sollten sich eben nicht an den Gegebenheiten einer Legislatur oder gar an einer speziellen politischen Situation orientieren. Schlimm genug, mit der Lex-AfD damals in diese Falle getappt zu sein. Nun nochmals in die gleiche Falle zu tappen, wäre unverantwortlich.“
Abschließend sagte Lüders: „In diese Risiko-Abwägung sollte man schließlich schon auch einbeziehen, dass es in Zeiten mehr als knapper Kassen um fast drei Millionen Euro an Steuergeldern zur Ausstattung der aus Gründen gewünschten Gruppe geht.“