BSW-Fraktion Brandenburg

PM: „Diese Spaltung wird nachträglich legitimiert“

Potsdam, 24.02.2026 – Zum Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts zur 2G-Regelung aus dem November 2021 erklärt der coronapolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Christian Dorst:

„Dieses Urteil ist kein Schlussstrich, sondern ein politisches Signal. Es vermittelt den Eindruck, als könne man tiefgreifende Grundrechtseingriffe im Nachhinein mit dem Verweis auf eine diffuse Informationslage rechtfertigen. Das ist gefährlich für unseren Rechtsstaat.“

Dorst weiter: „Die 2G-Regel war der staatlich organisierte Ausschluss eines Teils der Bevölkerung vom öffentlichen Leben. Restaurants, Kulturveranstaltungen, Sport – für Millionen Menschen war das tabu. Das war eine faktische Zweiklassengesellschaft. Und diese Spaltung wird nun nachträglich legitimiert.“

Dorst erklärt: „Wenn das Gericht sagt, die Maßnahmen seien aufgrund der ‚damals vorhandenen Informationen‘ gerechtfertigt gewesen, dann läuft das auf einen Generalpardon für nahezu jede politische Entscheidung in der Krise hinaus. Genau das darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Gerade in Ausnahmesituationen müssen Maßstäbe besonders streng sein.“

Dorst betont: „Es geht hier nicht um die AfD, sondern um das Prinzip. Darf eine Minderheit pauschal ausgeschlossen werden? Dürfen Existenzen von Gastronomen, Kulturschaffenden und Veranstaltern durch staatliche Zugangsbeschränkungen massiv gefährdet werden? Diese grundsätzlichen Fragen bleiben unbeantwortet.“

Abschließend sagt Dorst: „Wir brauchen endlich eine echte, umfassende Aufarbeitung der Corona-Politik. Nicht nur juristische Detailfragen, sondern die zentrale Frage nach der Verhältnismäßigkeit, nach politischer Verantwortung und nach dem Einfluss wirtschaftlicher Interessen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, warum ihre Freiheitsrechte so weitreichend eingeschränkt wurden – und wie verhindert wird, dass sich eine solche Politik der Ausgrenzung wiederholt.“

Pressemitteilung von BSW-Fraktion, 24.02.2026
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