BSW-Fraktion Brandenburg
PM: „Die Unschuldsvermutung darf von niemandem infrage gestellt werden“
Potsdam, 17.04.2026 – Zur Forderung von Innenminister Redmann, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabzusenken, erklärt der BSW-Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders:
„Wer die Strafmündigkeit auf 12 Jahre senken will, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern betreibt Symbolpolitik auf dem Rücken von Kindern.
Und zu dem Vorschlag des Innenministers, die Beweislast bei der Feststellung einer etwaigen Verzögerungsreife von 18 bis 21 Jährigen umzukehren: Im Strafrecht liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft – das ist Ausdruck der Unschuldsvermutung und darf von niemandem, auch nicht von Innenminister Redmann, infrage gestellt werden.
Mit der Frage einer möglichen Reifeverzögerung hat das ohnehin wenig zu tun: Hier forscht das Gericht eigenständig nach und greift auf die Jugendgerichtshilfe zurück, statt irgendjemandem zusätzliche Beweislast aufzubürden.
Wer aus dem Anstieg politisch motivierter Kriminalität jetzt eine Strafrechtsverschärfung für 12- und 13-Jährige ableiten will, lenkt von den eigentlichen Aufgaben im Bereich Prävention, Sozialarbeit und Jugendhilfe ab. Und noch entscheidender dürfte sein, dass endlich Politik gemacht wird, bei der Kinder und Jugendliche wahr- und ernst genommen werden. Die krassen Fehlentscheidungen während der Corona-Pandemie und die anschließende Vereinnahmung für den Kurs der Kriegsertüchtigung – Stichwort Wehrdienst – sind das genaue Gegenteil einer solchen Politik.“