BSW-Fraktion Brandenburg

PM: Datenschutzrechtliche Irrfahrt und Abschottung des Staates

Potsdam, den 29.09.2026 – Zu den bekannt gewordenen Plänen des Innenministers zur Einschränkung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes im Land Brandenburg erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Niels-Olaf Lüders:

„Die Pläne von Innenminister Redmann zur Einschränkung des Akteneinsichts- und Informationsrechts sind eine datenschutzrechtliche Irrfahrt. Die Begründung erscheint vorgetäuscht.

Ohne tatsächliche Grundlage werden durch den Innenminister die Angriffe auf Stromleitungen und Bahngleise mit dem Reizwort kritische Infrastruktur in Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Internet gebracht und als angebliche Lösung die massive Einschränkung von Akteneinsichts- und Informationsrechten präsentiert. 

Dazu sollen durch die Koalitionsparteien SPD und CDU im Landtag demokratische Errungenschaften wie das Recht auf Zugang zu Informationen nicht nur eingeschränkt, sondern für wesentliche Bereiche der staatlichen Gewaltausübung bspw. durch die Polizei abgeschnitten werden. Gerade bei der Polizei als Träger des Gewaltmonopols ist das besonders bedenklich. Transparenz und demokratische Kontrolle wird damit wesentlich erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Nur zur Erinnerung Brandenburg war zum Erlass des AIG-Gesetzes 1998 Vorreiter auf dem Gebiet des Akteneinsichtsrechts in Deutschland.

Dieses Vorhaben reiht sich ein in die Pläne von SPD und CDU auf Bundesebene, das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken. Die Plattform „FragDenStaat“ hat dazu festgestellt, dass SPD und Union damit die Presse- und Informationsfreiheit massiv beschädigen und das IFG de facto abschaffen wollen. Der Staat will kriegstüchtig werden und sich angesichts von Kritik immer mehr gegenüber seinen Bürgern abschotten. Dabei räumt er Stück für Stück die Demokratie ab.“

Zum Hintergrund:

Im Gesetzentwurf zum Gesetz zum Schutz von Informationen über kritische Infrastrukturen führt das Innenministerium aus: „Die Regelungen im Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) schließen derzeit den Zugang zu Informationen über kritische Infrastrukturen nicht aus. Es ist davon auszugehen, dass solche Informationen in einem verteidigungs- oder krisennahen Szenario besonderes Schadenspotential entfalten können, wenn sie zur Vorbereitung von Sabotagehandlungen, zur Störung der Daseinsvorsorge oder für sonstige hybride Einflussnahmen genutzt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage ist es erforderlich, im Informationszugangsrecht den Zugang zu solchen Informationen auszuschließen.“

Pressemitteilung von BSW-Fraktion Brandenburg, 29.09.2026
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