BSW-Fraktion Brandenburg
PM: „Das wird dem Kampf gegen Antisemitismus nicht nützen“
Potsdam, 17.09.2026 – Zum Bericht des Antisemitismusbeauftragten des Landes Brandenburg, Andreas Büttner, im Landtag erklärt der Vorsitzende der BSW-Fraktion, Niels-Olaf Lüders:
„Als BSW-Fraktion verurteilen wir Antisemitismus. […] Antisemitischen Vorfällen und Entwicklungen sagen wir klar den Kampf an. […] Die Arbeitsgrundlage des Berichtes des Antisemitismus-Beauftragten und seiner Arbeit allgemein ist die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus. […] Diese Definition ist jedoch hoch umstritten. […] Der Jurist Dr. Christian Rath stellte zur IHRA-Definition fest, dass sie deswegen umstritten sei, weil sie vage ist und es ermöglicht, Kritik an der Regierungspolitik Israels oder seinem militärischen Vorgehen als Antisemitismus einzustufen.
[…] Sie, Herr Büttner, haben sich etwa dafür eingesetzt, dass eine Diskussionsveranstaltung in einem Potsdamer Kino dort nicht durchgeführt wird. Eine Veranstaltung, in der über den Vorwurf, dass Israel einen Genozid an den Palästinensern verübe, diskutiert werden sollte. Der Auffassung zu sein, dass in Gaza womöglich ein Genozid stattfindet, ist nicht randständig, sondern wird weltweit vertreten. Und selbstverständlich ist diese Auffassung von der Meinungsfreiheit gedeckt und hat mit Antisemitismus per se rein gar nichts zu tun. Dennoch sollte es Ihrer Meinung nach eine Diskussion hierüber in Brandenburg nicht geben.
[…] Darüber zu entscheiden, ob eine Veranstaltung oder eine Formulierung ok ist, das ist nicht Ihre Aufgabe. Das darf auch nicht Ihre Aufgabe sein. […] Gerade, weil der Kampf gegen Antisemitismus so wichtig ist, ist es unverantwortlich, wenn die sogenannte deutsche Staatsräson oder umstrittene Definitionen, die fast wie ein Gesetz behandelt werden, dafür sorgen, dass die Meinungsfreiheit beschnitten wird. Das wird dem Kampf gegen Antisemitismus nicht nützen, sondern eher einen gegenteiligen Effekt haben […].“