BSW-Fraktion Brandenburg
PM: „Das gesamte Vorhaben wird völlig konterkariert“
Potsdam, 18.06.2026 – In der heutigen Plenardebatte zur Brandenburgischen Bauordnung erklärte der baupolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, Christian Dorst:
„Diese Schwächen des Gesetzentwurfs sind so weitreichend, dass aus unserer Sicht das gesamte Vorhaben, das da lautete ‚Schneller, einfacher und kostengünstiger Bauen in Brandenburg‘ völlig konterkariert wird. Sowohl in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Landesregierung als auch in den Stellungnahmen zum jetzigen Änderungsantrag der Koalition weisen jene, die dieses Gesetz am Ende in die Praxis überführen müssen, stichhaltig begründet darauf hin, dass die konkret gesetzten gesetzlichen Bearbeitungsfristen, die zusätzliche Aufgabenübertragung auf die Kommunen und die sicherlich gut gemeinte Genehmigungsfiktion, zum einen unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zu leisten ist, und somit zu einem Chaos im Vollzug führen wird, und zum anderen zu massiver Rechtsunsicherheit führen wird.“
Hintergrund
Um der Kritik an den jüngsten Änderungen des Gesetzes durch u. a. den Landkreistag gerecht zu werden, hat die BSW-Fraktion, wie bereits angekündigt, eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Bauordnung beantragt. Ziel dieses Antrags war es, dieses Gesetz nicht übereilt im Landtag zu verabschieden, sondern in den kommenden zwei Monaten gemeinsam mit den betroffenen Städten und Landkreisen eine praxisnahe und von allen Seiten getragene Lösung zu erarbeiten. Die Koalition aus SPD und CDU setzt die dritte Lesung des Gesetzes aber bereits am Freitag, den 19.06. auf die Tagesordnung des Plenums.