BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Bundesverwaltungsgericht schafft gefährlichen Präzedenzfall – Corona-Amnestie und -Rehabilitation ist dringend notwendig
„Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine erwerbstätige Person, die sich wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangen kann, wenn sie die damalige empfohlene COVID-19-Impfung nicht in Anspruch genommen hat, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall. Im Grunde ist es nichts anderes als eine nachträgliche Impfpflicht durch die finanzielle Hintertür“, erklären Christian Dorst und Andreas Kutsche, Mitglieder der Corona-Enquete-Kommission im Landtag Brandenburg für die BSW-Fraktion zur Entscheidung des BVerwG: https://www.bverwg.de/de/pm/2025/77
Dorst weiter: „Besonders absurd ist: zuvor hatten zwei Gerichte – das Verwaltungsgericht Karlsruhe sowie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim – dem Kläger recht gegeben, da die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe gegen eine mögliche Infektion deutlich unter 90 Prozent lag und somit nicht sicher gesagt werden kann, dass der Kläger mit einer Impfung die Quarantäne vermieden hätte. Dass das Bundesverwaltungsgericht diese logisch begründeten Urteile nun höchstinstanzlich umwirft, stärkt nicht gerade das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat.“
„Nun ist der Bundesgesetzgeber am Zug“ – so Kutsche abschließend – „und sollte dringend für eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Pandemie sorgen sowie ein Amnestiegesetz auf den Weg bringen, welches Betroffene staatlicher Corona-Maßnahmen bei erzwungenen Verdienstausfällen etc. rehabilitiert. In Brandenburg streben wir als BSW-Fraktion ein Amnestiegesetz auf Landesebene an, welches die Rückzahlung zu Unrecht verhängter Corona-Bußgelder regeln soll“.