BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Bundestariftreuegesetz ist überfällig – Ausnahmen aber nicht akzeptabel
Potsdam, 28.02.2026 – „Wir begrüßen die Verabschiedung des Bundes-Tariftreuegesetzes im Bundestag ausdrücklich. Wer öffentliche Aufträge erhält, darf sich nicht länger durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen. Öffentliche Gelder müssen an gute Arbeit und tarifliche Bezahlung gebunden sein – das ist längst überfällig“, erklärt Andreas Kutsche, Mitglied des Landtages Brandenburg und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, zur Abstimmung im Deutschen Bundestag.
Kutsche stellt klar: „Die vorgesehenen Ausnahmen für Verteidigungsaufträge und Lieferleistungen sind inakzeptabel. Hier muss das Land Brandenburg im Bundesrat dringend Nachbesserungen einfordern. Auch der SPD-nahe DGB sieht das so. Wer für die Bundeswehr oder im Lieferdienst arbeitet, ist kein Beschäftigter zweiter Klasse. Gerade in sicherheitsrelevanten und logistisch anspruchsvollen Bereichen leisten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen wichtigen Beitrag. Sie verdienen Respekt, ordentliche Arbeitsbedingungen und Tariflöhne. Es ist nicht vermittelbar, dass ausgerechnet dort, wo Milliarden an Steuergeldern bewegt werden, tarifliche Standards aufgeweicht werden können. Zumal die Bundeswehr selbst tarifgebunden ist. Es ist daher unverständlich, dass bei extern vergebenen Aufträgen Ausnahmen gelten sollen. Tariftreue darf nicht an der Kasernentür enden.“
Aber bei dieser Kritik bleibt es nicht: „Das Gesetz gilt ausschließlich für Aufträge des Bundes. Ein erheblicher Teil öffentlicher Vergaben auf Landes- und kommunaler Ebene bleibt außen vor. Wer es aber mit fairen Löhnen ernst meint, darf Tariftreue nicht an föderalen Zuständigkeiten scheitern lassen. Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass es anders geht: Dort werden öffentliche Aufträge durch ein landeseigenes Tariftreuegesetz konsequent an faire Arbeitsbedingungen geknüpft. Und auch bei den Kontroll- und Sanktionsmechanismen besteht Nachbesserungsbedarf. Ohne wirksame Kontrollen und spürbare Sanktionen bleibt das Gesetz zahnlos“, so Kutsche.
Kutsche abschließend: „Die BSW-Fraktion fordert daher ein starkes, verbindliches Tariftreuegesetz auch für Brandenburg. Öffentliche Aufträge dürfen kein Spielfeld für Billiglöhne sein. Wer mit Steuergeld arbeitet, muss tariflich bezahlen, ohne Schlupflöcher und Sonderregeln.
Unser Grundsatz ist klar: Kein öffentliches Geld für Lohndumping – auch nicht bei Bundeswehr-Aufträgen und Lieferdiensten.
Angesichts der sinkenden Tarifbindung in Deutschland braucht es starke, verbindliche Regeln zur Stärkung von Tarifbindung, Löhnen und Arbeitsbedingungen. Zudem erwarten wir, wie von der EU seit Langem gefordert, einen Aktionsplan der Bundesregierung zur flächendeckenden Stärkung der Tarifbindung. Die brandenburgische Landesregierung steht in der Pflicht, sich im Bundesrat dafür und für Verbesserungen am Bundestariftreuegesetz einzusetzen.“