BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Bundesrat hat Recht – Nationale Minderheiten müssen ins Grundgesetz!
Der Bundesrat hat am Freitag trotz einer gegenteiligen Ausschussempfehlung auf Antrag der Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein eine Entschließung gefasst, dass nationale Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen.
Falk Peschel, parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Sprecher für Sorben/Wenden und selbst Sorbe begrüßt diese Entscheidung:
„Die im Land Brandenburg und Freistaat Sachsen lebenden Sorben/Wenden sind eine der vier anerkannten autochthonen Minderheiten/Volksgruppen in Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits am 10. September 1997 das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert. Wenig später, am 16. September 1998, kam die Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hinzu. Durch diese zentralen völkerrechtlichen Vereinbarungen zum Minderheitenschutz hat die Bundesrepublik eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen übernommen. Diese Verantwortung auch im Grundgesetz zu verankern, ist längst überfällig. Es ist gut, dass der Bundesrat die Bundesregierung nun zu diesem Schritt bewegen möchte.“
Peschel weiter: „Die Sorben/Wenden sind als anerkannte nationale Minderheit bei uns in Brandenburg bereits durch die Landesverfassung geschützt. Sie genießen besondere Rechte, die im Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden (SWG) Brandenburg verankert sind. Dies beinhaltet den Schutz und die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur, das Recht auf zweisprachige Beschriftung im Siedlungsgebiet und die Vertretung durch den Rat und die Beauftragten für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden hat bei uns im Landtag zurecht ein Rederecht. Zudem nehmen Mitglieder des Rates an Beratungen der Fachausschüsse teil und begleiten die Gesetzgebungsprozesse mit Expertisen und Stellungnahmen. Es wird Zeit, dass auch die Bundesrepublik als Ganzes nachzieht und den nationalen Minderheiten mehr Schutz, Förderung und politische Mitbestimmung gewährleistet. Ich bin dankbar, dass die Brandenburger Landesregierung sich gemeinsam mit Sachsen und Schleswig-Holstein auf Bundesratsebene erfolgreich dafür einsetzt“.
Potsdam, den 30.09.2025
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