BSW-Fraktion Brandenburg
PM: Bürger sollen nicht für Rettungseinsätze zahlen – auch bundesweit!
Potsdam, 10.09.2025 – Auf Initiative der BSW-Fraktion bringt Brandenburg einen Antrag in den Bundesrat ein, der sicherstellen soll, dass bundesweit auch Einsätze ohne Transport in ein Krankenhaus sowie Transporte in ambulante Einrichtungen zukünftig erstattungsfähig werden – unabhängig ob eine Behandlung von ärztlichem oder nichtärztlichem Personal durchgeführt wird. Eine entsprechende Vorlage von Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) wurde gestern im Kabinett beschlossen.
Dr. Jouleen Gruhn, gesundheitspolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, erklärt hierzu: „Ich freue mich, dass die Landesregierung diese Bundesratsinitiative auf den Weg bringt und somit einen Beschluss des Landtages vom 16. Juli 2025 umgesetzt. Es braucht noch in diesem Jahr eine bundesweit einheitliche Regelung, die Bürgerinnen und Bürger entlastet und für die Träger des Rettungsdienstes Rechts- und Planungssicherheit bietet. Es wäre wichtig, dass auch sogenannte `Fehlfahrten´ von den Krankenkassen erstattet werden. Damit kann auch verhindert werden, dass Patienten unnötigerweise ins Krankenhaus mitgenommen werden und damit dem Gesundheitssystem weitere Kosten entstehen. Zudem ist es dringend geboten, den Rettungsdienst mit ambulanten Versorgungszentren zu verzahnen. Wenn Patienten medizinisch behandelt werden, egal ob stationär oder ambulant, muss auch sichergestellt sein, dass die Kosten dafür von den Kassen übernommen werden. Dafür ist der Brandenburger Antrag im Bundesrat genau die richtige Lösung!“