BSW-Fraktion Brandenburg

PM: BSW-Fraktionen wirken – Aus Brandenburg und Thüringen keine Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Potsdam, 26.09.2025 – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, welcher die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO in nationales Recht überführt und diese somit die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an diese Änderungen schafft.

Lediglich die Bundesländer Brandenburg und Thüringen haben diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt.

Hierzu erklärt Dr. Stefan Wogawa, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Thüringer Landtages für die BSW-Fraktion: „Ich bin froh, dass die Landesregierungen von Brandenburg und Thüringen – beide mit BSW-Beteiligung – dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften nicht zugestimmt haben. Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung diese IGV-Änderungen in nationales Recht überführt, ohne die Bundesländer umfassend zu beteiligen und ohne eine breite gesellschaftliche Debatte über die Notwendigkeit eines solchen Schrittes anzustoßen. Es wäre zudem angebracht gewesen, die Aufarbeitung der Corona-Pandemie auch auf Bundesebene abzuwarten, bevor man ein so weitreichendes Gesetz, welches Deutschland völkerrechtlich an die IGV-Änderungen bindet, beschließt“.

Andreas Kutsche, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie in der Corona-Enquete-Kommission des Landtages Brandenburg für die BSW-Fraktion, ergänzt: „Formell kann die Weltgesundheitsorganisation den Nationalstaaten lediglich Empfehlungen machen. In der Corona-Pandemie haben wir jedoch eindrücklich erlebt, wie schnell diese Empfehlungen in konkretes Handeln münden und zu umfassenden Grundrechtseinschränkungen führen können. In ihrem Gesetzentwurf gibt die Bundesregierung ja selbst zu: Die IGV-Änderungen sind ‚umfassend und grundlegender Art´. Zudem heißt es in Artikel 2 des Gesetzentwurfs ganz konkret: ‚Durch dieses Gesetz […] werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt´. Durch die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erteilen Bundestag und Bundesrat der Bundesregierung somit einen Freifahrtschein für mögliche Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und schaffen die Grundlage für potentielle Impfpflichten und andere Zwangsmaßnahmen im Falle einer neuen (vermeintlichen oder realen) pandemischen Notlage. Als BSW-Fraktion werden wir uns weiter entschieden dagegenstellen und für Meinungsfreiheit sowie für die Einhaltung von Grundrechten einstehen“.

Pressemitteilung von , 26.09.2025
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