BSW-Fraktion Brandenburg

PM: BSW-Fraktion gibt Start der wissenschaftlichen Kurzstudie zur internationalen Corona-Aufarbeitung bekannt

Potsdam, 18.08.2026 – Die BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg hat heute den Start einer wissenschaftlichen Kurzstudie zur internationalen Aufarbeitung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Beauftragt wurden die Rechtswissenschaftlerin und Menschenrechtsexpertin Dr. Beate Sibylle Pfeil sowie die Soziologin Dr. Mona Aranea. Die Studie vergleicht internationale Erfahrungen mit Amnestie-, Rehabilitations- und Wiedergutmachungsregelungen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen und ist damit die erste wissenschaftliche Arbeit dieser Art in Deutschland. Die Ergebnisse der Studie werden der Brandenburger Enquete-Kommission „Lehren aus der Coronapandemie“ als Arbeitsgrundlage dienen.

Während Länder wie Spanien, Slowenien oder Australien teils im großen Maßstab Corona-Bußgelder zurückgezahlt haben, fehlt es in Deutschland bislang an einer vergleichenden Aufarbeitung und Wiedergutmachung. Die Kurzstudie soll diese Lücke schließen und im 4. Quartal 2026 vorliegen.

Christian Dorst, Mitglied der BSW-Fraktion in der Corona-Enquetekommission, erklärte:

„Die Corona-Pandemie hat unser Land tief geprägt. Millionen Menschen wurden in ihren Grundrechten eingeschränkt, viele mit Bußgeldern belegt, deren rechtliche Grundlage fragwürdig ist. Die BSW-Fraktion hat sich von Beginn an für eine ehrliche Aufarbeitung eingesetzt. Doch eine systematische Erfassung internationaler Erfahrungen fehlt in Deutschland bislang. Diese Lücke schließen wir jetzt. Die Studie wird nicht erklären, warum Amnestie-, Rehabilitations- und Wiedergutmachungsregelungen bei Corona-Verstößen schwierig sind – sondern zeigen, wie sie möglich sind. Es geht um Gerechtigkeit.“

Dr. Beate Sibylle Pfeil, ehemalige Sachverständige des Europarates zu Minderheitenrechten, die sich aktuell schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen von Corona-Maßnahmen auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beschäftigt, betonte:

„Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie ist eine Frage der Rechtsstaatlichkeit und der Überwindung gesellschaftlicher Spaltung. Dies auch und vor allem dann, wenn es um staatlich begangenes Unrecht geht. Unsere Kurzstudie wird sich damit befassen, welcher landesgesetzliche Umgang mit abgeschlossenen Corona-Sanktionen theoretisch denkbar ist und welche Vor- und Nachteile jeweils damit verbunden sind. Lehrreich ist auch der Blick nach Bayern und auf die internationalen Erfahrungen mit Amnestie-, Unrechtsbereinigungs- oder Wiedergutmachungsregeln – und nicht zuletzt der Blick auf die gesellschaftlichen Wirkungen dieser Regelungen. Die Studie soll eine solide Grundlage für die parlamentarische Arbeit in Brandenburg liefern.“

Dr. Mona Aranea, Soziologin und Hauptautorin der Studie im Auftrag der BSW-Fraktion, ergänzte:

„Uns interessiert nicht nur, was rechtlich möglich ist, sondern auch, welche gesellschaftlichen Wirkungen mit diesen Regelungen erzielt wurden. Haben sie zur Überwindung der Spaltung beigetragen? Haben sie das Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung gestärkt? Neben der gut bekannten Amnestieregelung in Bayern zeigen auch internationalen Beispiele – von Spanien über Slowenien bis Australien –, dass eine Rückabwicklung von Corona-Bußgeldern möglich ist und gesellschaftlich befriedende Wirkung hat. Wir werden konkrete Handlungsoptionen für Brandenburg skizzieren, mit denen politisch gearbeitet werden kann.“

Die Kurzstudie wird aus Fraktionsmitteln finanziert. Die Ergebnisse sollen der Enquete-Kommission sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Ergänzend dazu hat Prof. Jan-Peter Warnke, EU-Abgeordneter für das BSW, kürzlich das EU-Parlament beauftragt, Rehabilitations- und Amnestieregelungen in verschiedenen EU-Ländern zusammenzutragen.

 

 

Kurzbiographie der Studienautorinnen:

 

Dr. Beate Sibylle Pfeil ist selbständige Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt auf Menschenrechts- und Minderheitenthemen im Kontext von Völker-, und Verfassungsrecht. Sie hat 20 Jahre lang an einer Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet, davon 17 Jahre als stellvertretende wissenschaftliche Leiterin. Sie ist u.a. Ko-Autorin eines mehrbändigen Volksgruppen-Handbuchs, das europaweit als Standardwerk gilt. Von 2017 bis 2023 gehörte sie einem Europarat-Sachverständigenausschuss für Minderheitensprachen an. Seit 2020 beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von Corona-Maßnahmen auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, dies auch im Kontext der WHO. Seit 2026 ist die summa cum laude promovierte Juristin ständige Sachverständige in der Enquete-Kommission „Corona“ des Deutschen Bundestags.

 

Die Soziologin Dr. Mona Aranea forscht mit Schwerpunkt auf der international vergleichenden Institutionen- und Regulierungsanalyse im europäischen Mehrebenensystem. Nach ihrer im Rahmen des europäischen Marie-Curie-Netzwerks an der Universität Oviedo (Spanien) abgeschlossenen Promotion war sie als Postdoktorandin an der Cardiff University, das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Brüssel und die Düsseldorfer Hans-Böckler-Stiftung tätig. Ihr methodischer Fokus liegt auf der empirischen Evaluation und der systematischen Gegenüberstellung länderspezifischer Regelungs- und Steuerungsstrukturen.

Pressemitteilung von BSW-Fraktion, 18.08.2026
single-pressemitteilung.php