BSW-Fraktion Brandenburg
PM: BSW-Fraktion begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Vorgehen des rbb „höchst befremdlich“
Am heutigen 21. August 2025 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde der rbb-Sendeleitung gegen den rbb-Staatsvertrag (Aktenzeichen 1 BvR 2578/24). Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde zurück. Der medienpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, Falk Peschel, nimmt zu dem Urteil Stellung:
„Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Schon die Einreichung der Verfassungsbeschwerde war aus Sicht des BSW ein Skandal: Mit der Behauptung, dass Teile des rbb-Staatsvertrags unzulässige Eingriffe in die Rundfunkfreiheit darstellten, wollte die rbb-Sendeleitung „unliebsame“ Regelungen gerichtlich kassieren lassen, die von der Politik auch vor dem Hintergrund der rbb-Skandale aus guten Gründen in den Vertrag aufgenommen worden waren. Wir sind daher froh, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter die Klage zurückgewiesen und unsere Rechtsauffassung bestätigt haben.
Mit dem rbb-Staatsvertrag wurden unter anderem wichtige Regelungen zur regionalen Auseinanderschaltung des Programms und zu Regionalstudios und -Büros festgeschrieben. Diese stellen sicher, dass der Sender seinen Nutzern in beiden Bundesländern Sendeangebote macht, die den jeweiligen regionalspezifischen Interessen und Informationsbedürfnissen Rechnung trägt. Dass die rbb-Sendeleitung diese vielfaltsichernde Vorgabe als Eingriff in ihre Rundfunkfreiheit beklagte, sagt einiges über die Selbstherrlichkeit in der Chefetage aus, der offenbar die eigene „Beinfreiheit“ wichtiger ist als ihr Informationsauftrag.
Noch skandalöser war, dass die rbb-Sendeleitung in der Verfassungsbeschwerde auch die öffentliche Ausschreibungspflicht als Einschränkung ihrer Rundfunkfreiheit angriff – nach unserer Rechtsauffassung unzulässig. Abgesehen von juristischen Argumenten ist das Vorgehen des rbb politisch höchst befremdlich. Mit Blick auf die verschiedenen Skandale im rbb, die sich bis in die Gegenwart ziehen, verfestigt sich der Eindruck, dass auf der Leitungsebene des Senders noch immer kein Bewusstseinswandel eingetreten ist und man dort in Personalfragen auch künftig weiterkungeln möchte wie bisher.
Die Verfassungsbeschwerde wie auch andere Vorgänge in der Sendeleitung – Stichwort unter anderem: Gelbhaar-Affäre – zeigen uns, dass noch über den aktuellen Staatsvertrag hinausgehende Reformen dringend nötig sind.“
Potsdam, den 21.08.2025
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