BSW-Fraktion Brandenburg

PM: Alle Befugnisse, aber kein Grundrechtsschutz

Potsdam, 20.11.2025 – In der heutigen Landtagsdebatte zum CDU-Antrag zum Brandenburgischen Polizeigesetz äußerte sich BSW-Fraktionsvorsitzender Niels-Olaf Lüders: „Mit dem Gesetzentwurf zum Polizeigesetz versucht die CDU eine umfassende und grundlegende Veränderung des Polizeigesetzes zu initiieren. Die BSW-Fraktion steht für ein modernes Polizeigesetz mit auf dem Stand der Technik entsprechenden Befugnissen. Gleichzeitig muss dabei allerdings die Balance von Freiheit und Sicherheit gewährleistet sein.“

Lüders betont, dass Sicherheit und Freiheit immer gemeinsam gedacht werden müssen: „Es geht um mehr Sicherheit für die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land. Es geht aber eben auch darum, dass durch die Polizei ausgeübte Gewaltmonopol politisch so zu gestalten, dass in die Freiheitsrechte der Bürger nur soweit eingegriffen wird, wie es zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nötig ist.“

Lüders erklärt: „Wir müssen dringend die Möglichkeiten der Anwendung der Fußfessel zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt verbessern. Denn wir wissen, dass die von der CDU 2024 eingeführte Regelung der Fußfessel in Brandenburg bisher kaum zur Anwendung gebracht wird, weil die grundrechtlichen Hürden sehr hoch sind. Insofern sollten wir hier alle an einer anwendbaren und wirksamen Lösung arbeiten. Die von der CDU vorgesehene Regelung zur Quellen-TKÜ halten wir so nicht für umsetzbar. Außerdem sehen wir Anwendungsprobleme für die polizeiliche Praxis.“

Lüders abschließend: „Insgesamt enthält ihr Gesetzentwurf alle vorstellbaren Möglichkeiten der polizeilichen Verfolgung und lässt jede ausreichende Form von Grundrechtsschutz vermissen. Insofern lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Pressemitteilung von BSW-Fraktion, 20.11.2025
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