BSW-Fraktion Brandenburg
PM: AfD-Gutachten – „An der politischen Auseinandersetzung mit der AfD führt kein Weg vorbei“
Zum heute offiziell vom Innenministerium veröffentlichten Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der Brandenburger AfD als „gesichert rechtsextrem“ erklärt Niels-Olaf Lüders, innenpolitischer Sprecher und Fraktionsvorsitzender der BSW-Fraktion:
„Es ist gut, dass sich die Bürger selbst ein Bild machen können und das Gutachten veröffentlicht wird. Das ist auch ein Erfolg der BSW-Fraktion, die dies immer gefordert hatte.
Ein Gericht hat weiterhin über die Rechtmäßigkeit der Einstufung der AfD zu entscheiden. Trotz etlicher im Gutachten aufgeführter markiger oder rassistischer bis hin zu verfassungsfeindlicher Zitate ist es aus juristischer Sicht weniger klar, als manche Zeitungsartikel der letzten Tage nahelegen, ob in der Gesamtschau aller Aktivitäten der AfD ein extremistischer Charakter und die Ablehnung der freiheits-demokratischen Grundordnung feststeht. Einige Zitate sind lediglich Ausdruck eines rechts-konservativen Weltbilds. Wir teilen dies ausdrücklich nicht, aber es ist keine verbotene Meinung.“
Zu den politischen Schlüssen aus dem Gutachten erklärt Lüders:
„Politisch gilt es immer die Frage zu stellen: ‚Was bringt es?‘ An der politischen Auseinandersetzung mit der AfD führt kein Weg vorbei. Dies hat die BSW-Fraktion stets betont. Auch Ministerpräsident Woidke hat sich kürzlich ähnlich geäußert. Die AfD steht für völlig verantwortungslose Aufrüstung, Politik für Milliardäre wie Elon Musk und massiven Sozialabbau. Sie hat der Mehrheit der Bevölkerung kaum etwas zu bieten. Der nun öffentliche Einstufungsvermerk bietet weder Grund noch Anlass, von unserer bisherigen Praxis abzurücken. Behördlich oder rechtlich gegen die AfD vorzugehen, hat der Partei eher genützt. Wer den juristischen Weg einschlägt, verkennt zudem oft die realen Probleme in der Gesellschaft, für die nicht selten die AfD ein Ventil ist.
Diskussionen über ein AfD-Verbot stärken die Partei nur und sollten sich nach der Klatsche der ehemaligen Innenministerin Faeser im Compact-Urteil ein für alle Mal erledigt haben. Wer weiterhin von Parteiverboten fabuliert, dem geht es nicht um seriöse Politik, sondern um die machtpolitisch motivierte Fortsetzung der gescheiterten Brandmauer-Politik. Mit dem Drittel der Brandenburger Bürger, die die AfD gewählt haben, wird man mit solchen Ansätzen nicht in einen konstruktiven Dialog treten können.“
Zum Hintergrund zur Verbotsdebatte:
Zur Verbotsdebatte ist zu sagen, dass bei der Verhandlung zum zweiten, gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD die Karlsruher Richter die Hürden für Parteiverbote noch höher gesetzt haben. Eine Partei „darf“ tatsächlich verfassungsfeindliche Ziele haben. Dies allein ist für ein Verbot nicht ausreichend. Wenn ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg haben will, müssen Ankläger belegen können, dass die Partei planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Verwirklichung dieses verfassungsfeindlichen Ziels hinarbeitet und es zudem dadurch eine spürbare Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gibt. Verfassungsfeindliche Sprüche von AfD-Politikern reichen hierfür nicht aus. Nachzulesen unter: https://verfassungsblog.de/afd-einstufung-parteiverbot/
Potsdam, den 14.08.2025
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