BSW-Fraktion Brandenburg
Zur heutigen Veröffentlichung des Jahresberichtes des Landesrechnungshofes Brandenburg (LRH) erklärt der Vorsitzende der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, Robert Crumbach
„Die Debatte geht in die richtige Richtung. Laut dem Direktor des Landesrechnungshofes, Herrn Dr. Pienkny, ist eine schuldenbremsenkonforme Kreditaufnahme in erheblicher Höhe, etwa für Wohnungsbauzwecke, möglich. Das ist eine gute Nachricht für wichtige Investitionen im Land. Allerdings besteht weiterhin ein Regelungsdschungel, den kaum ein Bürger nachvollziehen kann. Deswegen sagt das BSW: Damit für Schulen, Straßen und andere öffentlichen Investitionen künftig wieder unkompliziert Krediten aufgenommen werden können, muss die alte Schuldenbremse im Grundgesetz mindestens reformiert werden. Das hat das BSW auch im Koalitionsvereinbarung verankert.
Bemerkenswert ist die Ursachenanalyse des Rechnungshofes für die kritische Finanzlage. Aus BSW-Sicht dürfen die Folgen einer verfehlten Energiepreispolitik, und der Wirtschaftssanktionen ebenso wenig unter den Tisch fallen, wie die Konsequenzen einer militärischen Eskalationspolitik“, so Crumbach abschließend.
Zum Hintergrund:
Der LRH hat in seinen Ausführungen bestätigt, dass die Landeshaushalte seit vier Jahren nicht ohne die Kreditspielräume, die auch im Rahmen der Schuldenbremse gegeben sind, auskommt. Und darauf nimmt auch die Koalitionsvereinbarung Bezug. Denn die Landeshaushaltsordnung sieht ja bereits vor, krisenbedingte Notlagenkredite und Kredite wegen schlechter Konjunkturentwicklung aufzunehmen. Außerdem können finanzielle Transaktion zum Aufbau von Landesvermögen getätigt werden.
Ansonsten hat der LRH zahlreiche konstruktive Vorschläge für eine Verbesserung der Haushaltsführung gemacht, die für die nun Beratungen im Landtag anstehen werden. Aus BSW-Sicht ist hier besonders die Initiative für eine bessere Verwendung der Mittel aus dem kommunalen Ausgleichsfonds hervorzuheben.
Potsdam, den 04.12.2024