BSW-Fraktion Brandenburg
Pflegeversicherung im Bundesrat – Brandenburg stimmt Mehrbelastung der Bürger Dank BSW nicht zu
Andreas Kutsche, Mitglied im Gesundheitsausschuss erklärt hierzu: „Das BSW ist gegen die Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Die Beschäftigten sollen nicht für Fehlentscheidungen der Bundespolitik zahlen. Die Bevölkerung wird bereits durch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge um 0,7 Prozent oder die Erhöhung der Co2-Preise auf inakzeptable Weise im neuen Jahr belastet.
Das BSW hat sich im Kabinett klar gegen die höheren Beitragssätze zur Pflegeversicherung ausgesprochen, so dass sich Brandenburg im Bundesrat schlussendlich enthalten hat. Das BSW wirkt.“
Zum Hintergrund:
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung soll zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf im Regelfall dann 3,6 Prozent steigen. Für Beitragszahler ohne Kinder steigt der Beitragssatz sogar auf 4,2 Prozent. Mit der Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung belastet die Bundesregierung die Beschäftigten und die Wirtschaft in diesem Land zusätzlich. Die Bundesregierung erwartet dadurch jährliche Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro. Die finanzielle Schieflage der Pflegekassen hat sich vor allem deshalb so entwickelt, da in der Coronazeit 13,1 Milliarden Euro für versicherungsfremde Zwecke verwendet wurden, wovon bisher erst 5,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in die Pflege- und Krankenkassen zurückgeführt wurden. Das BSW hielt und hält die versicherungsfremde Nutzung der Mittel für eine fatale Fehlentscheidung. Bei den gesetzlichen Pflegekassen besteht weiterhin eine Finanzierungslücke von knapp 6 Milliarden Euro. Die Finanzierung über die sozialen Pflegekassen ohne vollständige Refinanzierung über den Bundeshaushalt ist verfassungswidrig.
Die Bundesregierung muss die pandemiebedingten Zusatzkosten der gesetzlichen Pflegeversicherung aus dem Bundeshaushalt refinanzieren, um zum einen eine drohende Zahlungsunfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung abzuwenden. Dabei ist die Verfassungskonformität zu gewährleisten. Zusätzlich und um zum anderen ohne Mehrbelastung bedarf es einer umfassenden Reform der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Auf Grund der unterschiedlichen Auffassungen des BSW und der SPD hat sich die Brandenburger Koalition heute im Bundesrat beim TOP „Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 – PBAV 2025)“ enthalten.
Potsdam, den 20.12.2024