BSW-Fraktion Brandenburg

Finanzierung wichtiger Projekte muss auch unter schwierigen Bedingungen sichergestellt werden

Der parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion, Falk Peschel erklärt zu den Umständen der vorläufigen

Haushaltsführung:

„Auch mit der nunmehr geltenden vorläufigen Haushaltsführung müssen wichtige Aufgaben im Land Brandenburg sichergestellt werden. Wir würden es begrüßen, wenn auch unter diesen Bedingungen die Besetzung freiwerdender Stellen in der Verwaltung, die Gewährleistung von Elternzeitvertretungen und die Sicherstellung der Finanzierung wichtiger Projekte ermöglicht werden könnten. Die vorläufige Haushaltswirtschaft ist verfassungs- und haushaltsrechtlich vorgeschrieben. Dass die Finanzierung bestimmter Projekte damit eingestellt wird, ist daraus nicht abzuleiten. Das betrifft nicht zuletzt auch die Brandenburgischen Frauenwochen, die von herausragender Bedeutung für unser Land sind .“

Zum Hintergrund:

Da das Land Brandenburg für 2025 über keinen beschlossenen Haushalt verfügt, gilt die sog. „vorläufige Haushaltsführung“, in der nur Ausgaben nach den Maßgaben von Art 102 Landesverfassung getätigt werden dürfen. Das Finanzministerium regelt gem. § 5 Landeshaushaltsordnung die Verfahrensweise, in der die Fachministerien unter diesen Bedingungen Ausgaben tätigen können. Eine „Streichung“ von Mitteln erfolgt nicht.

Potsdam, den 20.12.2024

Pressemitteilung von BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, 20.12.2024
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