Fairer Lohn braucht faire Kontrollen

Auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Andreas Kutsche zur Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Landesregierung umfangreiche Zahlen geliefert – mit ernüchterndem Ergebnis: Trotz steigender Löhne bleibt die Kontrolle lückenhaft, Verstöße sind an der Tagesordnung.

Kutsche hatte die Entwicklung von Personalstellen, Arbeitgeberprüfungen, Verfahren sowie Bußgeldern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zeitraum 2019 bis 2024 abgefragt. Die Antwort zeigt: Allein im Jahr 2024 wurden in Brandenburg 230 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet – der größte Teil davon im Gastgewerbe, im Bau und in der Gebäudereinigung. Insgesamt gab es seit 2019 über 600 solcher Verfahren. Dazu kamen 2.794 Strafverfahren im Jahr 2024, etwa bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Ausbaufähig ist aus Sicht des BSW die Kontrolle des brandenburgischen Vergabemindestlohns: „Die Landesregierung muss hierzu verlässliche Daten erheben und Regelungen für Verstöße durchsetzen.“, so Kutsche. „Dass vorherige Landesregierungen hier untätig waren, ist ein Problem.“

Insbesondere in Zeiten einer schwachen Konjunktur muss der Mindestlohn konsequent durchgesetzt werden. Ein deutlicher Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns ist darüber hinaus nötig. „Die Erhöhung um 41 Cent ist ein Witz. Es braucht einen Mindestlohn von 15 Euro, der vor Armut schützt und dabei helfen kann, die Binnennachfrage anzukurbeln.“

Das BSW wird sich für folgende Maßnahmen einsetzen:

– eine Aufstockung des FKS-Personals in Brandenburg
– regelmäßige und systematische Erfassung von Verstößen gegen den Vergabemindestlohn,
– sowie die Einführung eines landeseigenen Kontrollmechanismus für öffentliche Aufträge.

„Die Durchsetzung des Mindestlohns entscheidet darüber, ob dieser wirklich schützt – oder nur auf dem Papier steht“, so Kutsche abschließend. „Wir nehmen als Teil der Landesregierung unsere Verantwortung ernst und werden weiter Druck machen – im Interesse der Beschäftigten.“

10.04.2025
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